Countdown zur Maschinenverordnung: Was ab dem 20. Januar 2027 konkret gilt!
25. November 2026, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Die Zeit läuft: Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz MVO) die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG endgültig ab. Eine Übergangsphase, in der man zwischen altem und neuem Recht wählen kann, gibt es nicht: Maschinen, die bis zum 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, fallen noch unter die Maschinenrichtlinie, alle ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebrachten Maschinen müssen die Anforderungen der MVO erfüllen. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Nachdem wir in unserer letzten Veranstaltung einen ersten Überblick gegeben haben, was dort auf uns zukommt, gehen wir nun ins Detail.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen, die sich in der betrieblichen Praxis gerade jetzt stellen:
- Können Sie Ihre Prozesse so anpassen, dass diese die neuen Vorgaben erfüllen? Oder müssen Sie Ihre Prozesse komplett überarbeiten?
- Was ändert sich bei den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, insbesondere bei sicherheitsrelevanter Software, Cybersicherheit (Schutz gegen Korrumpierung) und dem Einsatz von KI?
- Welche Maschinen fallen künftig unter die Kategorie der Hochrisikomaschinen (Anhang I) und wann ist eine notifizierte Stelle zwingend einzubinden?
- Was gilt künftig für die Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und technischen Unterlagen in Bezug auf Papierform und Sprache?
- Was bedeutet der Stichtag für laufende Projekte, deren Inverkehrbringen sich über den Jahreswechsel 2026/2027 erstreckt?
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen und dazugehörigen Produkten – vom klassischen Maschinenbau über den Sondermaschinenbau bis zum Anlagenbau. Ebenso angesprochen sind Betreiber: Wer bestehende Maschinen umbaut, verkettet oder softwareseitig verändert, kann schnell selbst in die Herstellerrolle rutschen. Und auch der Einkauf profitiert, denn wer Maschinen ab 2027 beschafft – insbesondere aus dem außereuropäischen Ausland –, sollte genau wissen, welche Nachweise er verlangen muss, damit es nach der Lieferung kein böses Erwachen gibt. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Teilnehmende, die bzgl. der Maschinenrichtlinie mindestens Grundkenntnisse haben und sich gezielt auf den MVO-Stichtag vorbereiten wollen.
Wer neu im Thema ist, ist dennoch willkommen – gerade der Austausch zwischen erfahrenen Praktikern und Einsteigern macht diese Treffen erfahrungsgemäß wertvoll. Nutzen Sie die Gelegenheit, offene Fragen aus Ihren eigenen Projekten mitzubringen und Ihr Netzwerk zu erweitern.


Referent: Matthias Schnieders
Matthias Schnieders ist Sicherheitsingenieur (M. Sc.) und Gesellschafter des Ingenieurbüros „en:plan“ in Nordhorn. Als Sachverständiger für Maschinensicherheit (ISO/IEC 17024) ist er für verschiedene Unternehmen in der Region tätig und unterstützt diese insbesondere bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln.


Countdown zur Maschinenverordnung: Was ab dem 20. Januar 2027 konkret gilt!
25. November 2026, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Die Zeit läuft: Am 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (kurz MVO) die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG endgültig ab. Eine Übergangsphase, in der man zwischen altem und neuem Recht wählen kann, gibt es nicht: Maschinen, die bis zum 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, fallen noch unter die Maschinenrichtlinie, alle ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebrachten Maschinen müssen die Anforderungen der MVO erfüllen. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Nachdem wir in unserer letzten Veranstaltung einen ersten Überblick gegeben haben, was dort auf uns zukommt, gehen wir nun ins Detail.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen, die sich in der betrieblichen Praxis gerade jetzt stellen:
- Können Sie Ihre Prozesse so anpassen, dass diese die neuen Vorgaben erfüllen? Oder müssen Sie Ihre Prozesse komplett überarbeiten?
- Was ändert sich bei den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, insbesondere bei sicherheitsrelevanter Software, Cybersicherheit (Schutz gegen Korrumpierung) und dem Einsatz von KI?
- Welche Maschinen fallen künftig unter die Kategorie der Hochrisikomaschinen (Anhang I) und wann ist eine notifizierte Stelle zwingend einzubinden?
- Was gilt künftig für die Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und technischen Unterlagen in Bezug auf Papierform und Sprache?
- Was bedeutet der Stichtag für laufende Projekte, deren Inverkehrbringen sich über den Jahreswechsel 2026/2027 erstreckt?
Zielgruppe:
Zur Zielgruppe gehören Hersteller von Maschinen, unvollständigen Maschinen und dazugehörigen Produkten – vom klassischen Maschinenbau über den Sondermaschinenbau bis zum Anlagenbau. Ebenso angesprochen sind Betreiber: Wer bestehende Maschinen umbaut, verkettet oder softwareseitig verändert, kann schnell selbst in die Herstellerrolle rutschen. Und auch der Einkauf profitiert, denn wer Maschinen ab 2027 beschafft – insbesondere aus dem außereuropäischen Ausland –, sollte genau wissen, welche Nachweise er verlangen muss, damit es nach der Lieferung kein böses Erwachen gibt. Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Teilnehmende, die bzgl. der Maschinenrichtlinie mindestens Grundkenntnisse haben und sich gezielt auf den MVO-Stichtag vorbereiten wollen.
Wer neu im Thema ist, ist dennoch willkommen – gerade der Austausch zwischen erfahrenen Praktikern und Einsteigern macht diese Treffen erfahrungsgemäß wertvoll. Nutzen Sie die Gelegenheit, offene Fragen aus Ihren eigenen Projekten mitzubringen und Ihr Netzwerk zu erweitern.


Referent: Matthias Schnieders
Matthias Schnieders ist Sicherheitsingenieur (M. Sc.) und Gesellschafter des Ingenieurbüros „en:plan“ in Nordhorn. Als Sachverständiger für Maschinensicherheit (ISO/IEC 17024) ist er für verschiedene Unternehmen in der Region tätig und unterstützt diese insbesondere bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen, Anlagen und Arbeitsmitteln.


