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Einfache Buchführung - Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4 Termine
Termin: | 12.11.2020 , 18:30 - 21:30 |
Veranstalter: | VHS Lingen |
Veranstaltungsort: |
Bildungszentrum Gebrüder-Grimm Elsterstr. 1 49808 Lingen (Ems) |
Gebühr: | 69,00 € |
Anmeldung bei: |
VHS-Lingen GmbH Peter Kolodzey 0591-91202-630 p.kolodzey@vhs-lingen.de |
4 Termine
Für Selbstständige und Unternehmen mit geringem Gewinn (bis 60.000,- € und einem Jahresumsatz bis zu 600.000,- €) genügt als Buchführungsnachweis eine einfache Einnahme- Überschuss-Rechnung (EÜR), die wir in diesem Kurs gerne näher bringen möchten.
In diesem Kurs erlernen Sie in welcher Form die Einnahme- Überschuss-Rechnung am PC erstellt werden kann (Word und Excel Kenntnisse erforderlich), sowie die Vorschriften zu Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrung der dazugehörigen Belege. Weiterhin werden Grundlagen zur Umsatzsteuer besprochen.
Dieser Kurs soll Kleingewerbetreibende und Existenzgründer bei der Bewältigung der steuerlichen Vorschriften unterstützen und einen kurzen Überblick über die Pflichten des Unternehmers geben.
Übrigens müssen auch Photovoltaik-Anlagen-Besitzer mit Netzeinspeisung eine EÜR ausfüllen!
12.11.2020
von 18:30 – 21:30 Uhr 19.11.2020
von 18:30 – 21:30 Uhr 26.11.2020
von 18:30 – 21:30 Uhr 03.12.2020
von 18:30 – 21:30 Uhr | |||
Für Selbstständige und Unternehmen mit geringem Gewinn (bis 60.000,- € und einem Jahresumsatz bis zu 600.000,- €) genügt als Buchführungsnachweis eine einfache Einnahme- Überschuss-Rechnung (EÜR), die wir in diesem Kurs gerne näher bringen möchten.
In diesem Kurs erlernen Sie in welcher Form die Einnahme- Überschuss-Rechnung am PC erstellt werden kann (Word und Excel Kenntnisse erforderlich), sowie die Vorschriften zu Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrung der dazugehörigen Belege. Weiterhin werden Grundlagen zur Umsatzsteuer besprochen.
Dieser Kurs soll Kleingewerbetreibende und Existenzgründer bei der Bewältigung der steuerlichen Vorschriften unterstützen und einen kurzen Überblick über die Pflichten des Unternehmers geben.
Übrigens müssen auch Photovoltaik-Anlagen-Besitzer mit Netzeinspeisung eine EÜR ausfüllen!